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Kommentare
Viele Grüße
Volker
Grüße, Michael
Liebe Grüße
Wolfgang
abgesehen von der 400er-Linse: Die Aufnahme erfolgt aus einem Tarnzelt heraus, mit dem ich mich bei brütender Hitze zentimerterweise über einen Zeitraum von ca. 1.5 Stunden angenähert hatte. Man sieht dem Foto ja an, dass der Vogel von der Aufnahme nichts mitbekam, was mir immer das Wichtigste beim Fotografoeren von Vögeln ist.
Viele Grüße
Volker
Bei Hitze im Tarnzelt, das macht wenig Spaß, wie ich auch schon selbst herausgefunden habe... man kann froh sein, wenn man nicht gut getarnt kollabiert :)
Grüße, Michael
1) Privatgelände und diesbezügliche Vorgaben des Eigentümers
2) Landesgesetzliche Regelung, mit der ein Bundesland von seiner Ermächtigung durch das BNatschG Gebrauch gemacht hat, für im BNatschG vorgegebene Arten (Anm.: Der Bienenfresser gehört NICH dazu!) einen Schutz zu verschärfen. Dies hat bspw. das Land Rheinland-Pfalz Ende 2016 vollzogen für Vögel, die Horste errichten.
3) Gebietsschutz, bspw. "Naturschutzgebiet", bei dem die Wege nicht verlassen werden dürfen!
Alle anderen relevanten Vorschriften im BNatschG setzen letztlich eine Störung voraus, durch die der Erhaltungszustand einer lokalen Population gefährdet wäre. Die Regelungen des BNatschG sind viel zu lasch und immer wieder aufgeweicht worden. Daher ist es umso wichtiger, unabhängig von derartigen Pseuovorschriften SELBST das höchste Maß an Verantwortung vorauszusetzen und ggf. halt auf Fotos zu verzichten.
Viele Grüße
Volker
LG Silke
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